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Kosten der Behandlung |
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Stand 28.04.2015 |
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Eine Auslandsbehandlung ist generell billiger als in Deutschland |
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Stand 28.04.2015 |
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Die deutschen Krankenversicherer erstatten die Kosten einer Auslandsbehandlung. |
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Stand 28.04.2015 |
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Deutsche Ärzte, die ihren Patientinnen eine Behandlung im Ausland empfehlen, obwohl diese in Deutschland zulässig ist, tun das im Interesse ihrer Patientinnen. |
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Stand 28.04.2015 |
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Eine Geld zurück Garantie ist patientenfreundlich und deutet auf eine gute Qualität der behandelnden Institution hin. |
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Kosten der Behandlung |
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Stand 28.04.2015 |
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Die Gesamtkosten einer Kinderwunschhandlung sind in Deutschland im Gegenteil meist geringer als im benachbarten Ausland, denn in den Berechnungen tauchen z.B. die Nebenkosten der Behandlung (Anreise und Aufenthalt) oder eventuelle Vorbereitungs und Folgekosten nicht auf. Wichtiger aber ist, dass der ideelle Preis für eine Behandlung im Ausland nicht in Euro gefasst werden kann. Will man wirklich ins Ausland reisen, um sich seinen Kinderwunsch zu erfüllen? Welchen Wert messen wir einer wohnortnahen und kulturell eingebetteten Behandlung zu? Darüber hinaus wird die Erstattung der Kosten schwieriger, weil die im Ausland erstellten Rechnungen ggf. nicht der hierzulande geltenden GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) entsprechen. Hierzu lohnt es sich ggf. anwaltlichen Rat einzuholen. |
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Stand 28.04.2015 |
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Die Kosten einer Auslandsbehandlung dürfen nur dann von den deutschen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen erstattet werden, wenn die im Ausland durchgeführte Behandlung mit dem Embryonenschutzgesetz vereinbar ist. Die Kosten der Behandlung werden durch die Krankenkassen nur in dem Umfang übernommen, wie sie auch hierzulande anfallen würden. |
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Stand 28.04.2015 |
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Es kommt sicher vor, dass sich einige deutsche Ärzte von bewussten Fehlinformationen kommerziell orientierter ausländischer Zentren täuschen lassen und unwissend jedoch bei gutem Gewissen ihren Patienten eine Auslandsbehandlung empfehlen, obwohl diese wohnortsnah und auf bestem Qualtäts-Niveau möglich ist. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn der Arzt sich mangels einer deutschen Qualifikation als Kooperationspartner eines ausländischen Zentrums ausgibt, Informationsabende veranstaltet und sich auf den einschlägigen Internet-Präsenzen wieder findet. Eine kleine Schar "schwarzer Schafe" lässt sich für ihre Zuweisungstätigkeit ein Honorar gutschreiben. Das verdeckte Honorar muss aber vom Paar als Zuschlag auf die vermeintlich günstigere Auslandsbehandlung bezahlt werden. Die "Zuweisung gegen Entgelt" ist in Deutschland berufsrechtswidrig und sollte bei Verdacht der zuständigen Ärztekammer angezeigt werden. |
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Stand 28.04.2015 |
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Größte Vorsicht ist geboten, wenn ein ausländisches Zentrum eine so genannte „Geld-zurück Garantie“ anbietet. Hierbei handelt es sich in der Regel um ein Fangangebot, bei dem das mehrfache Honorar als Vorauszahlung für 2 Behandlungen verlangt wird. Zugelassen werden nur gesunde Paare mit einer ohnehin günstigen Prognose für eine Schwangerschaft. Als Behandlungserfolg wird bereits der Nachweis von HCG im Blut gewertet, unabhängig davon, ob es sich um eine fortlaufende Schwangerschaft und schon gar nicht um die Geburt eines gesunden Kindes handelt. Nach den Zahlen des deutschen IVF-Registers entstehen bei dieser Auswahl bereits nach der ersten Behandlung in über 40% der Embryonen Transfers fortlaufende Schwangerschaften. Die Erfahrungen aus dem außereuropäischen Ausland zeigen, dass die Risikobereitschaft der behandelnden Ärzte und damit die Gefahr von Komplikationen durch den Erfolgsdruck deutlich ansteigen. Da erfahrungsgemäß bei Misserfolg der ersten Behandlung das ausländische Zentrum gewechselt wird, wird das Paar damit zur Fortsetzung der Auslandsbehandlung verpflichtet. Aufgrund der positiven Auswahl bezahlen die meisten Paare damit den doppelten Preis. Die Medikamentenkosten bleiben davon unberührt. Eine Vergütungsregelung als Behandlungslotterie mit gezinkten Karten wird von seriösen Zentren als sittenwidrig erachtet. In Deutschland wäre ein solches Vorgehen deshalb strafbar. Eine Erstattung durch die Kostenträger ist nicht möglich. |
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